| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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Vogler Fleisch GmbH & Co. KG
Vogler GmbH
Rhein Main Fleisch GmbH
a) Einkauf
1. Die Vieheingentümer liefern das Vieh lebend. Der Lieferant von Schlachttieren sichert
entsprechend § 11 c Absatz 1 Satz 2 Fleischhygiene-Verordnung zu, dass
c) den Schlachttieren keine verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffe verabreicht
worden sind und
d) bei dem Schlachttier nach Anwendung zugelassener pharmakologisch wirksamer
Stoffe die festgesetzten Wartezeiten eingehalten worden sind.
2. Wir bezahlen das gekaufte Vieh nach Schlachtgewicht und Schlachtqualität gem. 6. DVO.
3. Der Verkäufer sichert zu, dass das Vieh nach dem Schlachten und der veterinärärztlichen
Untersuchung einwandfrei und handelsfähig ist. Im anderen Falle sind wir berechtigt, durch
einseitige Erklärung vom Kauf zurückzutreten.
4. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Luckau-Steine. Gerichtsstand Dannenberg/Elbe.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.