4.
Wird die von uns gelieferte Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt und ist die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als nicht unwesentlicher Bestandteil der neuen Sache anzusehen, überträgt der Käufer schon jetzt das Miteigentum an der neu entstandenen Sache auf uns, und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der neu entstandenen Sache entspricht. Gleichzeitig verpflichtet sich der Käufer, die Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
Die Verarbeitung oder Bearbeitung erfolgt stets in unserem Auftrage, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Eventuelle Eigentums- oder Miteigentumsrechte an der neuen Sache tritt der Käufer schon jetzt an uns ab und verwahrt sie für uns.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bzw. die neu entstandene Sache im normalen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder, wenn sie mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt worden ist, in Höhe des Anteils, an dem wir Miteigentümer an der neuen Sache geworden sind, dergestalt an uns ab, dass die gegen den neuen Käufer entstandene Forderung an uns übergeht, ohne dass es hierzu einer
besonderen Vereinbarung bedarf.
Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.
5.
Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware telefonisch oder per FAX geltend zu machen.
Der Käufer muss uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung geben. Bei höherer Gewalt
oder bei
nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung besteht keine Haftung oder Schadenersatzanspruch.
6.
Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer abzutreten.
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Clenze. Der Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten richtet sich ebenfalls nach dem Sitz unseres Unternehmens in
Clenze.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht,
insbesondere dem
Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.